Rechtsform

ERAS ist ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches. Der Verein ist weltanschaulich und politisch neutral.

Ziele des Vereins

Der Verein verfolgt das Ziel, das zur Zeit teilweise nur in der Theorie bestehende (und damit eben wirkungslose) Recht auf Selbstbestimmung zu einem echten Recht auf Selbstbestimmung werden zu lassen. Der urteilsfähige Bürger soll selbstständig, ohne lügen zu müssen und ohne mit dem Gesetz in Konflikt zu kommen, bestimmen können, wann und wie er sein Leben abschliessen will.
Die vollständige Ignorierung des Bundesgerichtsurteil Pierre Beck vom 9. Dezember 2021 durch SAMW und FMH und das von ihnen seitdem Unternommene stellt nicht nur ethisch eine schwere Anmassung dar. Das Verhalten von SAMW und FMH will Art. 40 lit. c MedBG, über ihre Standesordnung aushöhlen. Diese ethische und rechtliche Anmassung will der Verein ERAS nicht mehr länger tolerieren.

ORGANE UND STRUKTUR

Generalversammlung der Aktivmitglieder

Oberstes Organ von ERAS ist die Generalversammlung der Aktivmitglieder. Ihr kommen alle Befugnisse zu, welche nicht von Gesetzes wegen oder statutarisch anderen Organen übertragen wurden. Die Generalversammlung tritt mindestens einmal im Jahr zur ordentlichen Generalversammlung zusammen.

Vorstand

Der Verein ERAS hat einen schlanken Vorstand. Er besteht lediglich aus zwei Personen, dem Präsidenten und dem Kassier. Sollte ein Vorstandsmitglied zeitweise ausfallen, so werden seine Aufgaben an Beauftragte übertragen, welche dessen Funktion dann kommissarisch ausüben.

Präsidentin: RA lic. iur. Christa Rempfler

Selbständige Rechtsanwältin und Notarin. CAS Medizinalrecht UZH. Mediatorin SAV. CAS IRP-HSG Haftpflicht- und Versicherungsrecht. Sozialversicherungsfachfrau mit eidg. Fachausweis. Partnerin von erbrechtsinfo.ch.

Finanzen: Franziska Sutter

Assistentin mit langjähriger Erfahrung im Finanz- und Treuhandwesen.

Kontrollstelle

ERAS hat als Kontrollstelle, welche über die Bücher, die Jahresabschlüsse und die statutenkonforme Mittelverwendung wacht, ein Treuhandbüro. Diese Kontrollstelle, auch die für sie tätigen Personen, sind keine Organe des Vereins. Die Kontrollstelle rapportiert der Generalversammlung.

Weitere Organe?

Das Schweizerische Zivilgesetzbuch ist ausserordentlich flexibel, was die Ausgestaltung der Organisation von Vereinen betrifft. Mit einer entsprechenden statutarischen Verankerung könnte ein Verein praktisch unendlich viele Vorstandsmitglieder haben. Die Generalversammlung von ERAS hat sich dazu entschlossen, die Zahl der Vorstandsmitglieder bewusst so gering wie möglich zu halten. Dies nicht etwa aus Kostengründen (die Vorstandsmitglieder verzichten ohnehin auf Entlöhnung), sondern aus der allgemeinen Erfahrung heraus, dass Vereinsvorstände mit vielen Mitgliedern oftmals erstaunlich ineffizient sind und viele Ressourcen des Vereins dadurch unnötig verschwendet werden. Vereins- und Vorstandsarbeit ist jedoch nicht das Ziel von ERAS, sondern lediglich ein nötiges Mittel, um die Ziele des Vereins zu erreichen.

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