19. August 2024
Strafanzeige Verein ERAS vom 23. November 2023 - Nichtanhandnahmeverfügung
Die Staatsanwaltschaft Bern hat entschieden, das Verfahren im Fall der Strafanzeige des Vereins ERAS vom 23. November 2023 nicht anhand zu nehmen. Und dies, obwohl sie bereits klare Untersuchungshandlungen vorgenommen hat, wie bspw. das Gutachten SAMW-Privatgutachten Sprecher zu zitieren.
ERAS hat beschlossen, die strafrechtliche Schiene im Moment nicht weiter zu verfolgen.
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