03. Juli 2024
Fall Aebischer, motiviertes Urteil: Bundesgericht weist Beschwerde ab
Tag 502 seit Gesuchstellung; Eingang des begründeten Urteils im Fall Ebo Aebischer Das Bundesgericht hat die Beschwerde von Ebo Aebischer gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts des Kantons Bern abgewiesen. Die Gerichtskosten wurden, entgegen dem Urteil der Vorinstanz, jetzt dem Beschwerdeführer auferlegt.
Das Urteil ist juristisch betrachtet nur bedingt nachvollziehbar. Ebo Aebischer hat sich daher entschlossen, diesen für ihn nicht akzeptablen Entscheid – welcher im Endergebnis darauf hinausliefe – dass die SAMW seinen (und unser aller) Ärzten aufoktroyieren kann, welcher übergesetzlichen Ethik diese, und damit auch er unterworfen sind.
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