01. März 2024

Fall Aebischer, Bundesgericht heisst mit Urteilsdispositiv BGer 2C_119/2024 Rechtsverweigerungsbeschwerde Aebischer gut

Tag -378- seit Einreichung Dispensgesuch Aebischer; das Bundesgericht heisst die am 21. Februar 2024 erhaltene Rechtsverweigerungsbeschwerde mit Urteilsdispositiv vom 1. März 2024 innert nur neun Tagen gut. Es weist das Verwaltungsgericht BE jetzt an, die Sache «so rasch wie möglich zum Entscheid zu führen». Für Ebo Aebischer ist dieses Urteil, auch wenn es zu seinem materiellen Anspruch auf ein Dispensgesuch nichts aussagt, ein grosser Teilerfolg – der ihn hoffen lässt, auch das materielle Urteil noch zu erleben.

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