
09. Juni 2023
Fall Aebischer, GSI erlässt vage Zwischenverfügung
Die GSI hat eine Zwischenverfügung bezüglich künftiger Fristverlängerungen an die Vorinstanz im Fall Aebischer erlassen.
Wichtig: Sie schließt auch künftige Fristerstreckungen für die Vorinstanz nicht aus, teilt lediglich mit, dass weitere Fristerstreckungen "lediglich noch unter Angabe von außerordentlichen Umständen und nach Anhörung der Gegenpartei gewährt wird".
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