26. Mai 2023

Fall Aebischer, erneute Verzögerung durch Zwischenverfügung der GSI-BE

Die GSI hat der Vorinstanz im Fall Aebischer bis zum 20. Juni 2023 eine Fristverlängerung für die Einreichung ihrer Stellungnahme gewährt.

Ebo Aebischer wurde dazu überhaupt nicht angehört. Selbst wenn die Stellungnahme der Vorinstanz diesmal pünktlich käme, bleibt ungewiss, bis wann die GSI einen Entscheid fällen wird.

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