11. Oktober 2016

Die Regierung des Kantons Zürich sieht unser «Echtes Recht auf Selbstbestimmung» anders.

Die Gesundheitsdirektion hat unseren Rekurs abgewiesen.

Chronologie

Am 27. Mai 2015

hat unser Verein zusammen mit 7 weiteren Gesuchstellern das Gesuch «Rezeptierung und Abgabe von NaP an gesunde Personen» eingereicht.

Am 7. Oktober 2015

verfügt der Kantonarzt Dr. Wyss nicht eintreten. ERAS macht vom Rekursrecht Gebrauch.

Am 6. November 2015

reicht unser Verein zusammen mit den gleichen Personen Rekurs ein. Dieser wird

am 21. September 2016

ebenfalls, von der Gesundheitsdirektion, abgewiesen.

Wir kämpfen weiter!

Wir werden von unserem Beschwerderecht beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich Gebrauch machen.