11. Oktober 2016
Die Regierung des Kantons Zürich sieht unser «Echtes Recht auf Selbstbestimmung» anders.
Die Gesundheitsdirektion hat unseren Rekurs abgewiesen.
Chronologie
Am 27. Mai 2015
hat unser Verein zusammen mit 7 weiteren Gesuchstellern das Gesuch «Rezeptierung und Abgabe von NaP an gesunde Personen» eingereicht.
Am 7. Oktober 2015
verfügt der Kantonarzt Dr. Wyss nicht eintreten. ERAS macht vom Rekursrecht Gebrauch.
Am 6. November 2015
reicht unser Verein zusammen mit den gleichen Personen Rekurs ein. Dieser wird
am 21. September 2016
ebenfalls, von der Gesundheitsdirektion, abgewiesen.
Wir kämpfen weiter!
Wir werden von unserem Beschwerderecht beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich Gebrauch machen.