28. Oktober 2016
Holland nimmt das echte Recht auf Selbstbestimmung ernst
Den Haag.
Das Parlament nimmt das Recht auf Selbstbestimmung ernst
Ein neues Gesetz ist in den Räten in Beratung: «Erfülltes Leben» Ein Gesetz über die Hilfe bei Selbsttötung an Menschen die ihr Leben als erfüllt betrachten.
Seit 2002 gibt es in Holland ein «Sterbehilfegesetz»[euthanasiewet]. Ein Gesetz zur Kontrolle der Lebensbeendigung auf Verlangen und Hilfe bei der Selbsttötung. Holland war damals das weltweit erste Land, das die aktive Sterbehilfe zulässt.
Aktuell berät die zweite Kammer (Nationalrat) des Parlaments ein zweites Gesetz unter dem Namen «erfülltes Leben» [voltooid leven]. Hier geht es um begleiteter Freitod für jedermann der sein Leben als erfüllt betrachtet. Ob krank oder gesund, ob jung oder alt.
Gleichzeitig möchte der Gesetzgeber die Funktion des Sterbehilfebegleiters schaffen. Dafür wird ein genaues Persönlichkeitsprofil definiert. Es braucht nicht unbedingt eine medizinisch ausgebildete Person zu sein. Nach Besuch eines Lehrgangs und bestandener Abschlussprüfung soll eine solche Person staatlich lizenziert werden. Jeder Missbrauch bei diesem heiklen Geschäft, kann damit ausgeschlossen werden.
Noch ist das Geschäft nicht rechtkräftig. In der Bevölkerung erhält die Parlamentsarbeit grosse Unterstützung. Bei einer Umfrage haben sich 77% für ein solches Gesetz und 20% dagegen ausgesprochen.
Sollte dieses Gesetz in Holland Rechtskraft erhalten, wäre dies eine absolute Einmaligkeit, eine Novität. Noch kein anderes Land hat bis heute ein nur ähnliches Gesetz in Kraft.
Für unser Anliegen der echten Selbstbestimmung bedeutet dies: Das Thema ist international aktuell. Es soll uns ermutigen, den von uns eingeschlagen Weg weiter zu beschreiten.