05. Dezember 2016

Entscheid des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) vom 5. Juni 2015 (Grosse Kammer) in der Sache Lambert und Andere gegen Frankreich, Beschwerde Nr. 46034/14

Vincent Lambert, ein französischer Krankenpfleger, erlitt im Jahre 2008 mit 32 Jahren einen schweren Motorradunfall und befand sich seither im Wachkoma.

Vincent Lambert, ein französischer Krankenpfleger, erlitt im Jahre 2008 mit 32 Jahren einen schweren Motorradunfall und befand sich seither im Wachkoma. Er hatte früher verlauten lassen, in einem solchen Zustand nicht leben zu wollen. Seine Ehefrau und sechs seiner Geschwister wollten im Jahre 2013 die künstliche Ernährung Lamberts einstellen lassen. Das medizinische Team unterstützte diesen Entscheid. Seine Eltern und zwei seiner Geschwister, welche offenbar «tief gläubige Katholiken» sind, wollten dies auf gerichtlichem Wege verhindern. Der Fall ging schliesslich bis vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, dieser entschied, dass es rechtens sei, Vincent Lambert unter diesen Umständen sterben zu lassen.

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