13. Januar 2017
Zum Jahresbeginn 2017 der Stand unserer Arbeit
Beim Verwaltungsgericht in Zürich liegt unsere Beschwerde gegen den Entscheid der Gesundheitsdirektion vor.
Chronologie
Am 27. Mai 2015
hat unser Verein zusammen mit 7 weiteren Gesuchstellern das Gesuch «Rezeptierung und Abgabe von NaP an gesunde Personen» eingereicht.
Am 7. Oktober 2015
verfügt der Kantonarzt Dr. Wyss nicht eintreten. ERAS macht vom Rekursrecht Gebrauch.
Am 6. November 2015
reicht unser Verein zusammen mit den gleichen Personen Rekurs ein. Dieser wird
am 21. September 2016
ebenfalls, von der Gesundheitsdirektion, abgewiesen.
am 25. Oktober 2016 Unser Anwalt reicht beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich die Beschwerde gegen den Kantonsärztlichen Dienst und der Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich ein.
am 28. November 2016
Die Gesundheitsdirektion verzichtet auf eine Beschwerdeantwort in Sachen Beschwerde gegen ihren Rekursentscheid.
Jetzt warten wir auf Nachrichten vom Verwaltungsgericht