03. Februar 2017

In Kanada ist die Freitodbegleitung unter bestimmte einschränkende Bedingungen möglich.

In Kanada wurden zwei Gerichtsentscheide zur aktiven Sterbehilfe gefällt. Das ist als erster Schritt in Richtung «Echtes Recht auf Selbstbestimmung» zu werten. Heute bestehen noch einschränkende Regeln die das Grundrecht des Menschen limitieren.

Kanada

Der kanadische Supreme Court erklärte am 06.02.2015 mit 9:0 Stimmen, also einstimmig, die Abschnitte des Strafrechts, welche die ärztliche Beihilfe zum Suizid verbieten, für ungültig. Dieser Entscheid trat am 06.06.2016 in Kraft. Somit ist es auch Ärzten in Kanada erlaubt, unter gewissen Bedingungen terminal kranken Patienten zu helfen, ihr Leben selbstbestimmt zu beenden. Mit der «Bill C-14» wurde ein Gesetz geschaffen, um u.a. das Strafrecht und die „Medical Assistance in Dying" (medizinische Unterstützung beim Sterben) zu ändern, so dass auch durch Ärzte durchgeführte Freitodbegleitungen und aktive Sterbehilfe erlaubt sind.

Die «Bill C-14» ist auf Freitodbegleitungen und aktive Sterbehilfe an Patienten, deren natürlicher Tod „einigermassen/vernünftigerweise vorhersehbar" ist, beschränkt — eine Diskrepanz zum Entscheid des Supreme Court, welcher den Zugang auch für chronisch kranke, nicht dem Lebensende nahe Patienten ermöglicht. (Ottawa, 6. Juni 2016)

Provinz Québec, Kanada

Das Parlament von Québec erliess am 05.06.2014 mit 94:22 Stimmen ein Gesetz „an Act respecting end-of-life care", welches sicherstellt, dass Patienten am Ende ihres Lebens eine Behandlung gewährt wird die ihre Würde und Selbständigkeit respektiert und den Vorrang von frei und klar geäusserten Wünschen betreffend Lebensende-Pflege anerkennt. Das Gesetz legt spezielle Regeln für jene fest, welche Lebensende-Pflege ermöglichen. Es legt auch die Voraussetzungen für bestimmte Lebensende-Behandlungen fest, nämlich die dauerhafte palliative Sedierung und medizinische Hilfe beim Sterben. (Québec, 5. Juni 2014)
vW