06. Oktober 2017
Bahnbrechendes Urteil aus Basel-Stadt
Ein Hindernis weniger auf unserem Weg zum Ziel.
Das Appellationsgericht hat ein, mittlerweile rechtskräftiges, Urteil gefällt. Es wird darin eindeutig festgehalten, dass Ärzte berechtigt sind, ein Rezept für assistierten Suizid auch dann auszustellen, wenn die sterbewillige Person weder krank noch alt ist. Das Urteil ist überzeugend begründet und könnte uns bei unserer Arbeit zur echten Selbstbestimmung einen Stein aus dem Weg räumen.