02. Juli 2018
Ein Jahr ! Seit einem Jahr warten wir auf ein Urteil aus Lausanne!
Heute, am 3. Juli 2018, vor einem Jahr ging ERAS zusammen mit anderen Beschwerdeführern mit unserem Anliegen ans Bundesgericht in Lausanne.
Seit 365 Tagen warten wir auf ein Urteil unseres Rekurses zum Antrag:
»Es sei festzustellen, dass aus aufsichtsrechtlicher Sicht ein Arzt mit Berufsausübungsbewilligung auf Verlangen des urteilsfähigen Gesunden, diesem zum Zwecke des Suizids eine letale Dosis Natrium-Pentoberbital (Na-P) verschreiben und abgeben darf.«
Mit diesem Antrag sind wir auf unserem Marsch durch die Institutionen unterwegs. Allzumal mehr als drei Jahre, genau 1140 Tage.
Im letzten Rechenschaftsbericht des Bundesgerichts wird die durchschnittliche Fallbehandlungszeit mit 140 Tagen gelobt. Unser Fall liegt nun schon bald dreimal so lange vor Gericht. Auf Anfrage wurde uns der Zeitpunkt für ein Urteil als »zurzeit nicht absehbar« mitgeteilt. So haben wir beschlossen, mit einer Rechtsverzögerungbeschwerde an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg zu gelangen. Die Beschwerde wurde am 23. Mai in Strassburg eingereicht. Das Bundesgericht in Lausanne wurde mit einer Kopie von unserem Ansinnen informiert.