09. September 2018
Sterbehilfeorganisation blitzt vor Bundesgericht ab.
Agenturmeldung der Schweizerischen Depechenagentur
Beschwerde
Der Verein «Echtes Recht auf Selbstbestimmung» (ERAS) mit Sitz in Gossau fordert, dass auch gesunde, urteilsfähige Menschen mit Sterbehilfe aus dem Leben scheiden dürfen. Die Zürcher Behörden wollen sich mit dieser Forderung bisher gar nicht befassen – und müssen es auch bis auf weiteres nicht. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde des Vereins abgelehnt. Gemäss dem Urteil kamen die Richter zum Schluss, dass die Zürcher Behörden angemessen gehandelt haben. Gar nicht erst auf das Anliegen einzutreten, sei rechtens gewesen. Die inhaltliche Frage, ob ein Arzt einer gesunden Person beim Suizid helfen darf, wurde somit zu Recht nicht behandelt. (sda)
Richtigstellung
In eigener Sache liegt es uns daran festzuhalten, dass ERAS KEINE Sterbehilfeorganisation ist, wie dies im Titel angeführt ist.
ERAS setzt sich dafür ein, dass gesunde, urteilsfähige Menschen mit Sterbehilfe aus dem Leben scheiden dürfen. ERAS kämpft für ein RECHT. Für ein echtes Recht auf Selbstbestimmung.