29. März 2019
Erste Hürde in Strassburg genommen
Die Beschwerde von ERAS ist am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strasbourg eingegangen.
Die Beschwerde von ERAS vom 12. Februar 2019 ist beim Gerichtshof in Strassburg eingegangen und dort akzeptiert worden. Dies teilte uns die Kanzlei am 22. März 2019 mit. Damit wird sich das Gericht mit unserem Fall beschäftigen.
Als Beweis, die Beschwerde hat eine Nummer bekommen. Was bedeutet, dass das Verfahren so lanciert ist.
ERAS rechnet nicht damit, in diesem Jahr eine Antwort zu erhalten.
Die verbleibende Wartezeit wird ERAS nutzen, ihr Anliegen und ihr Engagement einem breiteren Publikum bekannt zu machen.