24. Februar 2020

Gibt es bald eine Entscheidung zum Verbot der Sterbehilfe in Deutschland?

ERAS ist bekannt, dass das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vor der Tür steht. Damit die Mitglieder von ERAS immer wieder auf wichtige Publikationen zurückgreifen können, rücken wir eine Kopie eines Beitrags der NZZ in unserer Website ein.


Die Unerschrockene

Die 89-jährige Käthe Nebel kämpft für die Sterbehilfe in Deutschland

Ende Februar steht ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Sterbehilfe an. Dies macht ein Tabu zum Thema. Das sei gut so, meint Käthe Nebel, die eine Freundin zum Sterben in die Schweiz begleitet hat.

Sie zuckt zusammen. So schreien nur Menschen, die gefoltert werden. «Wieso tut denn niemand etwas?», fragt Käthe Nebel die Ärzte im Krankenhaus in Oldenburg. Doch niemand hilft, weil niemand helfen darf. So erinnert sie sich an eine Situation vor etwa 20 Jahren, die sie nie vergessen wird. Die Rentnerin Käthe Nebel ist beim Palliativdienst der Stadt Oldenburg aktiv. Sie kümmert sich um Sterbende. Was sie noch nicht weiss: Dieser Spitalbesuch wird ihr schlimmster werden. Eine an Blasenkrebs erkrankte Frau liegt in den letzten Zügen, markerschütternde Schreie sind Ausdruck ihrer Qual. Käthe Nebel hält ihre Hand, spricht ihr gut zu, doch es ist nichts zu machen. Das Morphium wirkt nicht. Hätte sie nur eher sterben können, sagt Käthe Nebel heute. «Wenn es einen Gott gäbe, dann hätte er sie sterben lassen.»

Umstrittene Verschärfung

Sollen Deutschlands Ärzte Sterbehilfe leisten dürfen? Mit dieser schwierigen Frage beschäftigt sich momentan das Bundesverfassungsgericht. Nach geltender Rechtslage macht sich ein Arzt strafbar, wenn er Schwerkranken wiederholt tödliche Medikamente zur Verfügung stellt. Diese Strafrechtsverschärfung wurde 2015 vom Bundestag beschlossen, auf Initiative von CDU und SPD. Die Abgeordneten beriefen sich auf das Grundgesetz, in dem die Würde des Menschen und das Recht auf Leben verankert sind. Dagegen haben Sterbehilfevereine, Ärzte und einige todkranke Patienten geklagt, weil sie sich in ihrer Vereins-, Berufs- und Gewissensfreiheit sowie in ihrem Persönlichkeitsrecht und ihrer Menschenwürde verletzt fühlen.

Die Mehrheit der deutschen Ärzte spricht sich gegen den assistierten Suizid aus. Ärzte sollen Hilfe beim Sterben leisten, aber nicht Hilfe zum Sterben, heisst es in einer Stellungnahme der Ärztekammer Hamburg. Die Aufgabe von Ärzten sei es, das Leben zu erhalten. Allein die Option einer Suizid-Assistenz würde den Druck auf ältere und kranke Menschen erhöhen, sagt die niedersächsische Ärztekammer-Präsidentin Martina Wenker. Auch die Kirche lehnt jede Form der Sterbehilfe ab.

Dass in Deutschland, anders als in der Schweiz, der assistierte Suizid verboten ist, spiegelt die Meinung der Deutschen allerdings nicht wider. In Umfragen spricht sich eine deutliche Mehrheit vielmehr dafür aus, dass schwerkranke Personen, die den Wunsch haben, das eigene Leben zu beenden, auch die Möglichkeit dazu haben sollten. Das ist das Ergebnis einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov aus dem vergangenen Jahr. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das Ende Februar ansteht, verfolgen viele mit Spannung, auch Käthe Nebel.

An Gott glaubt Käthe Nebel nicht. «Ich bin Atheistin, das ist ja hier erlaubt», sagt die 89-jährige pensionierte Grundschullehrerin und lacht. Sie sitzt im Wohnzimmer ihres Hauses am Rande von Oldenburg, im Norden Deutschlands. Langsam beugt sie sich über die geblümte Plastiktischdecke, um vorsichtig einen Schluck Kaffee zu schlürfen. Neben der Kaffeekanne hat die Rentnerin eine Jause vorbereitet. Brot, Käse, Aufstriche und Butter liegen auf einem Schneidbrett. «Alles aus dem Bio-Markt», sagt die Rentnerin. Dort besorge eine Freundin regelmässig Lebensmittel für sie. Käthe Nebel streicht über den Ärmel ihres hellblauen Pullovers. Ihre Hände sind klein und zierlich, genau wie sie. Eine schlichte Brosche ziert die braune Weste, ihre grauen Haare trägt Käthe Nebel kurz.

Die Februarsonne fällt durch die schweren Vorhänge und lässt die Goldmusterung der alten Polstermöbel glitzern. Zwischen die Landkarten, Fotografien und Landschaftsmalereien, die die Wände fast vollständig bedecken, sind Zeitungsartikel geklebt. Die Ruhe im Wohnzimmer wird nur vom sanften Ticken einer Pendeluhr unterbrochen. Fein säuberlich sind die Bücherregale geordnet, das müssen sie sein: Nur so findet die Oldenburgerin ihre Bücher. Käthe Nebel ist nämlich fast blind. Dass sie nicht mehr so viel lesen kann, wie sie will, macht ihr zu schaffen. Ordnung herrscht auch, was ihre Begegnungen angeht. Die Namen der Reporterin und der Fotografin werden sofort in riesigen Buchstaben auf einen Block geschrieben.

Ausweg führt über die Grenze

Den Tod hat Käthe Nebel schon oft gesehen. Dass Menschen dabei oft leiden müssen, erträgt sie nicht. Aus diesem Grund ist sie Mitglied bei Dignitas, dem Schweizer Verein, der schwerkranken Menschen aus dem Ausland eine ärztliche Freitodbegleitung ermöglicht. Sie muss, wie viele andere, in die Schweiz ausweichen. Die deutsche Gesetzeslage macht die sonst gefasste und lebensfrohe alte Dame wütend. Sie klopft mit der Faust auf den Tisch: «Wo bleibt denn hier die Selbstbestimmung des Menschen?»

In der Schweiz existiert etwa ein halbes Dutzend Sterbehilfeorganisationen, die grösste ist der Verein Exit. An zweiter Stelle folgt die Organisation Dignitas, die einen Partnerverein in Deutschland hat. Das Angebot von Dignitas haben vergangenes Jahr 85 Deutsche genutzt. Seit 1998 hat der Verein 1322 Freitodbegleitungen von deutschen Staatsbürgern dokumentiert. Die rechtliche Regelung in der Schweiz ist liberal, aber streng: Ärzte dürfen nur dann ein Rezept für tödliche Medikamente ausstellen, wenn der Tod eines Menschen aufgrund einer Krankheit bevorsteht. Die Person muss ausserdem urteilsfähig sein, was es vielen psychisch Kranken unmöglich macht, ihrem Leben auf diesem Weg ein Ende zu setzen. Der Sterbewunsch muss ausserdem ohne äusseren Druck entstanden, gut überlegt und dauerhaft sein.

Dass es die Möglichkeit des assistierten Suizids in der Schweiz, nicht aber in Deutschland gibt, kritisiert auch die Schweizer Ärztin Erika Preisig. Sie ist eine der Klägerinnen vor dem Bundesverfassungsgericht. Es gebe beim assistierten Suizid nur einen negativen Punkt, nämlich den, dass unheilbar Kranke ihre Heimat verlassen und in meist reiseunfähigem Zustand in die Schweiz fahren müssten. Das mache sie zu «Sterbetouristen». Jeder Mensch solle in seinem Heimatland selbstbestimmt sterben können.

Doch auch in der Schweiz läuft nicht alles reibungslos. Vor kurzem ist Preisig, Gründerin der Sterbehilfeorganisation Lifecircle / Eternal Spirit, angeklagt worden. Sie hatte einen vorgeschriebenen Schritt in der Sterbebegleitung nicht eingehalten: Das psychiatrische Fachgutachten fehlte. In einem wegweisenden Urteil sprach sie das Baselbieter Strafgericht allerdings vom Vorwurf der vorsätzlichen Tötung frei.

In Oldenburg schliesst Käthe Nebel die Augen. Bevor sie weiterspricht, faltet sie die Hände und hält inne. Vor einigen Jahren habe sich eine ihrer engsten Freundinnen dafür entschieden, ihrem Leben ein Ende zu setzen, erzählt sie. Die Freundin sei todkrank gewesen, ihre Schmerzen unerträglich. Doch sie war, wie Käthe Nebel, alleinstehend. «Da fasste ich mir ein Herz und sagte: Weisst du, was, ich komme mit.» Im Nachtzug ging es nach Zürich, zwei Mitarbeiterinnen von Dignitas erwarteten die Frauen in einem Apartment des Vereins.

Schön sei es dort gewesen, wohnlich, sagt Käthe Nebel. Alle Anwesenden hätten sich ungezwungen unterhalten und einen letzten Kaffee getrunken, bis ihre Freundin meinte, sie wolle nun gehen. Davor hätten die anwesenden Begleiterinnen immer wieder beteuert, dass sie frei darin sei, ihre Meinung zu ändern. Das wollte sie keinesfalls. Also setzte schliesslich eine der beiden Mitarbeiterinnen von Dignitas das letale Präparat an. «Natrium-Pentobarbital, ein wunderbares Zeug», sagt Käthe Nebel lächelnd. «Da schläft man ein wie ein Baby.» Es soll bloss sehr bitter sein.

Für diesen Fall hatte ihre Freundin vorgesorgt: Am Bett sitzend, habe sie ein Glas mit eingekochten Kirschen geöffnet. Käthe Nebel lacht und gestikuliert, als hielte sie selbst zwei Gläser in der Hand. So habe ihre Freundin abwechselnd aus beiden getrunken. «Wir unterhielten uns weiter. Ihre Stimme verwirrte sich, sie wollte sich berichtigen, konnte es aber nicht mehr. Ich merkte, wie sie abdriftete. Sie wurde ganz ruhig. Und starb in meinen Armen.» Fast unmerklich zittert Käthe Nebels Kinn.

Auf ihren eigenen Tod ist Käthe Nebel vorbereitet. Stolz erzählt sie, dass sich niemand Sorgen machen müsse: Der Bestatter ist bereits bezahlt, die Patientenverfügung angelegt, um alles Weitere wird sich ein schon jetzt Bevollmächtigter kümmern. Sollte sie krank werden, möchte sie selbst über ihr Ende entscheiden. Wenn es dann noch nötig sei, dafür in die Schweiz zu fahren, würde sie das tun. Ihre Hoffnung ist allerdings, dass sie auch in Deutschland bald so sterben kann, wie sie es sich vorstellt. Jedes Jahr lässt sie ein Porträtfoto von sich anfertigen, damit es im Fall des Falles bei der Trauerfeier aktuell ist. Wobei: Das Wort Trauerfeier hört Käthe Nebel nicht gerne. Wenn sie gestorben ist, will sie, dass in Oldenburg eine Feier stattfindet, bei der man ihrer in Freude gedenkt.

Geprägt vom Weltkrieg

Gedanken an ein selbstbestimmtes Ende hat Käthe Nebel schon lange. Als Vierzehnjährige erlebte sie das Ende des Zweiten Weltkrieges und den damit einhergehenden Zusammenbruch im Osten. Sie lebte damals mit ihrer Mutter in einem Dorf östlich von Frankfurt an der Oder. «Ich sah Mord, Tod und Vergewaltigung. Grauenhaft. Da entstand der Keim des Suizidgedankens in mir.» Durch den Tod ihrer Freundin und durch die ehrenamtliche Arbeit als Sterbebegleiterin sei ihr immer klarer geworden, dass der Mensch seinen Tod selbst in die Hand nehmen könne, ihn nicht nur erdulden müsse, sagt Käthe Nebel.

Die 89-Jährige will nichts dem Zufall überlassen. Davon zeugt auch ein eigens angefertigter Stoffbeutel, den sie sich jeden Tag um den Bauch bindet. «Im Notfall beiliegende Verfügung beachten» ist in roten Buchstaben auf Leinen gedruckt. Im Inneren befindet sich die Anweisung, keine lebensverlängernden Massnahmen zu ergreifen, sollte ihr etwas zustossen. Ihre Patientenverfügung trägt sie zudem stets in ihrem Rucksack bei sich. Dass sie sich um sich selbst kümmert, ist Käthe Nebel gewohnt. Sie hat Freunde und Bekannte, in und ausserhalb Oldenburgs. Aber geheiratet hat sie nie. Es hat sich einfach nicht ergeben.

«Huch, so spät ist es schon», sagt Käthe Nebel nach dem dreistündigen Gespräch und springt aus ihrem Stuhl hoch. Dass diese Frau fast 90 Jahre alt ist, merkt man nicht. Sie verschwindet kurz in der Garderobe, um in Winterjacke und Turnschuhe zu schlüpfen. Auf ihrem Rucksack prangt, wie an ihrer Brust und an ihrem Jackenärmel, ein grosses Blindenabzeichen. Ihr Gehstock wirkt angesichts ihres schnellen Schrittes allerdings eher wie ein Accessoire. Sie muss los. Die nächste Verabredung am anderen Ende der Stadt wartet. Käthe Nebel hat noch viel zu erzählen.

Quelle: Anna Schneider, Berlin, NZZ 20200224 – 5